Die Entgeltangaben beziehen auf alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten abzüglich der Beschäftigten, für die eine besondere (gesetzliche) Vergütungsregelung zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten gilt (Kerngruppe). Es handelt sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i. d. R. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Dazu gehören auch Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen, Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Familienzuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen sowie Provisionen und Abfindungen.Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Stand: jeweils 31.12.
Entsprechende Daten für die Ortschafts- und Stadtbezirksbeiratsgebiete sind an dieser Stelle zu finden.