Alle Angaben sind vorläufig.Zunahme im Jahr 2020 u.a. verursacht durch die COVID-19-Pandemie. Ab dem Berichtsmonat Juni 2022 kann es bei den zeitlich hochgerechneten Daten zu größeren Abweichungen zum endgültigen Wert nach dreimonatiger Wartezeit kommen. Hintergrund ist Rechtskreiswechsel von Personen aus der Ukraine aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetztes in den Bereich des SGB II. Für diese bisher einmalige gebündelte Aktion fehlen dem Rechenmodell die Erfahrungswerte, sowohl was regionale Aspekte als auch das Nacherfassungsverhalten angeht.1) bezogen auf alle zivilen ErwerbspersonenQuelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit