Die Entgeltangaben beziehen auf alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten abzüglich der Beschäftigten, für die eine besondere (gesetzliche) Vergütungsregelung zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten gilt (Kerngruppe). Es handelt sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i. d. R. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Dazu gehören auch Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen, Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Familienzuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen sowie Provisionen und Abfindungen.1) 2018: 2.203 Euro, 2019: 2.267 Euro, 2020: 2.284 Euro, 2021: 2.344 Euro, 2022: 2.431 Euro2) 2018: 1.805 Euro, 2019: 1.885 Euro, 2020: 1.927 Euro, 2021: 2.004 Euro, 2022: 2.105 EuroQuelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit